Turnerschaft Mühlburg 1861 e.V.

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    Beendigung der Mitgliedschaft nach §4 der Satzung

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    Auszug aus der Satzung:
    "...
    § 4
    Beendigung der Mitgliedschaft
     
    1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
    Der Austritt kann für Erwachsene nur zum Jahresende, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler und Studenten zum Quartalsende erfolgen. Der Austritt ist schriftlich, spätestens einen Monat vorher zu erklären; dieser ist nur gültig, wenn die Erklärung an die Vereinsgeschäftsstelle gerichtet ist. Mit der Austrittserklärung ist der Mitgliedsausweis dem Verein zurückzugeben..."
     
    Die Vereinssatzung kann hier runtergeladen werden
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