Turnerschaft Mühlburg 1861 e.V.

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    Sonderbeitrag für das Fitness-Studio (gültig ab 01.06.2023)

    Der Sonderbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Vereinsbeitrag erhoben
    Monatliche Beiträge:  
    Studio (inklusive kompl. Gymnastikprogramm) 22,00 Euro
    Komplettes Gymnastikprogramm (ohne Gerätetraining im Fitness-Studio) 12,00 Euro
     

    Die einmalige Aufnahmegebühr bei Eintritt in das vereinseigene Fitness-Studio beträgt 10,00 Euro

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    Sonderbeitrag für die Handballabteilung (gültig ab 01.01.2013)

    Der Sonderbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Vereinsbeitrag erhoben
    Jahresbeiträge:  
    Familien 48,00 Euro
    Erwachsene 1)
    48,00 Euro
    Schüler und Jugendliche 2) 22,00 Euro
    Studierende / Azubis mit Nachweis 3) 22,00 Euro
     
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    Sonderbeitrag für die Tennisabteilung

    Der Sonderbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Vereinsbeitrag erhoben
    Jahresbeiträge:  
    Ehepaare 103,00 Euro
    Ehepaare passiv 4) 26,00 Euro
    Erwachsene 1) 67,00 Euro
    Erwachsene 1) passiv 4)
    16,00 Euro
    Schüler und Jugendliche 2) 26,00 Euro
    Studierende / Azubis mit Nachweis 3) 26,00 Euro
    Gastspieler/in Tagesbeitrag 10,00 Euro
    Umlage bei nicht geleistetem Arbeitsdienst 40,00 Euro
     
    1) Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
    2) Bis zum 18. Lebensjahr
    3) Ohne Erwerbseinkommen, in Ausbildung befindliche Mitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
    4) Spielberechtigung nur als Gastspieler
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    Schüler, Studenten, Azubis aufgepasst: Ermäßigte bitte entsprechende Bescheinigungen einreichen

    Schüler, Studenten, Azubis aufgepasst:

    Ermäßigte bitte entsprechende Bescheinigungen einreichen

    Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollenden werden oder vollendet haben und noch zur Schule gehen, studieren bzw. eine Ausbildung absolvieren, werden gebeten, dem Verein eine entsprechende Bescheinigung zukommen zu lassen. Ebenfalls werden die Mitglieder mit ablaufender Bescheinigung, die weiterhin zum Personenkreis der Vollzeitschüler, Auszubildenden oder Studenten (bis max. 27 Jahre) gehören, gebeten eine aktuelle Bescheinigung bis spät. 31.12. eines Jahres für den Vereinsbeitrag für das Folgejahr einzureichen, um keine Beitragserhöhung zu erhalten. Ab dem 01.01. eines Jahres wird die Mitgliederverwaltung umgestellt. Liegt keine aktuelle Bescheinigung vor, wird der Erwachsenenbeitrag eingezogen. Eine Rückerstattung nach zu spät eingereichter Bescheinigung ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht mehr möglich!

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